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Allgemeine Geschäftsbedingungen Waldgasthof und Pension Teichhaus

Stand: 1. Oktober 2021

Inh.:Susanne van Loo/ Teichhaus 5, 09623 Holzhau, UST-IdNr. : DE260776697

– nachstehend „Unterkunft“ genannt –

 

 

1.     Geltungsbereich

 

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Unterkunft, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen in der Unterkunft.

 

1.2   Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen der Unterkunft und dem Gast individuell vereinbart wurden.

 

 

2.     Zustandekommen des Vertrages

 

2.1   Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch die Unterkunft angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung der Zimmerbuchung. Es steht der Unterkunft frei eine Anzahlung zu verlangen.

 

                

                 Die Bestätigung der Zimmerbuchung kann schriftlich oder per E-Mail.

 

 

 

2.2   Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er der Unterkunft gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Annahmevertrag, sofern die Unterkunft eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

2.3   Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Unterkunft.

 

 

3.     Preise und Leistungen

 

3.1 Die Unterkunft ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3.2   Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Unterkunft zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen der Unterkunft gegenüber Dritten.

 

3.3   Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

 

3.4   Die Preise können von der Unterkunft bis zu 8 Wochen vor Reiseantritt geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Unterkunft, nicht aber Aufenthaltsdauer, der Gäste wünscht, und die Unterkunft dem zustimmt.

 

3.5 Rechnungen der Unterkunft sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

 

                 Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 8 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist die Unterkunft berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz. Der Unterkunft bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Unterkunft eine Mahngebühr von 10 EUR erheben.

 

3.6   Die Unterkunft ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Unterkinft ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

 

3.7   Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

 

4.     Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

 

4.1 Die Unterkunft räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:

 

               Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat die Unterkunft Anspruch auf angemessene Entschädigung.

 

           Die Unterkunft hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen

Als Ersatz für unsere Aufwendungen werden ab den ersten Tag
der Buchung 100,00 € berechnet und einbehalten.

                          bis zum 91 Tag vor Mietbeginn = 10% des Mietpreises

                          bis 90 Tage vor Mietbeginn = 25% des Mietpreises

                          bis 60 Tage vor Mietbeginn = 45 % des Mietpreises

                          bis 45 Tage vor Mietbeginn = 60% des Mietpreises

                          bis 30 Tage vor Mietbeginn = 90 % des Mietpreises

                          bis 14 Tage vor Mietbeginn = 100 % des Mietpreises

 

 

           Die Stornogebühren werden um die Beiträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der Leistungen zum bestellten/ reservierten Termin seitens der Pension/ Gruppenunterkunft „Teichhaus“ erzielt werden. Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden, wobei die gesamten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde, beziehen oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.

 

               Sofern das die Unterkunft die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von der Untekrunft ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die Unterkunft durch anderweitige Verwendungen der Leistungen erwirbt.

 

4.2   Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies der Unterkunft rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

 

4.3   Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern die Unterkunft dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat die Unterkunft keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei der Unterkunft. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

 

 

5.     Rücktritt der Unterkunft

 

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist die Unterkunft ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage der Unterkunft die Buchung nicht endgültig bestätigt.

 

5.2   Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist die Unterkunft gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

5.3   Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls

 

               höhere Gewalt oder andere von der Unterkunft nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

 

               Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;

 

               das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Unterkunft in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Unterkunft zuzurechnen ist;

 

               eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;

 

               ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;

 

               die Unterkunft von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen der Unterkunft nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche der Unterkunft gefährdet erscheinen;

  

               der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;

 

               ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

 

5.4 Die Unterkunft hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

 

6. An- und Abreise

 

6.1   Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, die Unterkunft hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt.

 

6.2   Gebuchte Zimmer bzw die Unterkunft stehen dem Gast ab 16 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

6.3   Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 20.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 24.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Der Unterkunft steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.

 

6.4   Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

 

 

7.     Haftung

 

7.1   Die Unterkunft haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Unterkunft ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

 

7.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

7.3   Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht der Unterkunft.

 

 

 

7.6   Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

8.     Schlussbestimmungen

 

        Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ihre Familie van Loo



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